Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Studio Jörn Beyer
Jörn Beyer, Bürgerstraße 17, 40219 Düsseldorf
E-Mail: kontakt@joernbeyer.studio


Stand: Juni 2026


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§ 1 Geltungsbereich


(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) von Studio Jörn Beyer (nachfolgend „Studio Jörn Beyer“ oder „Auftragnehmer“) gelten für die Erbringung von Leistungen gegenüber Unternehmern und öffentlichen Einrichtungen. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden erkennt Studio Jörn Beyer nicht an, es sei denn, Studio Jörn Beyer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

(2) Die nachfolgenden Regelungen gelten in Ergänzung und zur Konkretisierung der individuellen Vereinbarungen im jeweiligen Vertrag. Bei Widersprüchen gehen die individuellen Regelungen des Vertrages diesen AGB vor.

(3) Diese AGB gelten auch dann, wenn im Rahmen der Vertragsbeziehung Leistungen vereinbart werden, ohne dass jeweils gesondert auf diese AGB hingewiesen wird.


§ 2 Vertragsabschluss, Pitch


(1) Angebote und Kostenvoran­schläge von Studio Jörn Beyer sind grundsätzlich freibleibend. An verbindliche Angebote ist Studio Jörn Beyer sieben (7) Tage nach Zugang beim Kunden gebunden.

(2) Ein Vertrag zwischen Studio Jörn Beyer und dem Kunden kommt zustande, wenn (i) eine Vereinbarung von beiden Parteien unterzeichnet worden ist, (ii) Studio Jörn Beyer dem Kunden eine Auftragsbestätigung auf eine Bestellung des Kunden erteilt hat, (iii) der Kunde ein verbindliches Angebot von Studio Jörn Beyer angenommen bzw. einen Kostenvoranschlag akzeptiert hat oder (iv) Studio Jörn Beyer eine Auftragsanfrage des Kunden erfüllt.

(3) Im Rahmen der Vertragsbeziehung kann der Kunde gesonderte Beratungs- und sonstige Leistungen mündlich, schriftlich oder in Textform anfordern. Diese Aufträge können von Studio Jörn Beyer ausdrücklich oder durch Erfüllung angenommen werden. Soweit keine gesonderte Vergütung vereinbart wurde, werden diese Leistungen nach Aufwand zu den üblichen Stundensätzen von Studio Jörn Beyer erbracht.

(4) Vertragsänderungen oder -ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Studio Jörn Beyer, die auch in Textform erfolgen kann.

(5) An sämtlichen Unterlagen, Präsentationen und Daten (insbesondere Abbildungen, Konzepte, Skizzen, Entwürfe und sonstige Leistungsergebnisse), die dem Kunden im Rahmen der Akquise, eines Wettbewerbspitches oder eines Angebots übermittelt oder präsentiert wurden, behält sich Studio Jörn Beyer alle Eigentums-, Urheber- und Nutzungsrechte vor. Der Kunde ist verpflichtet, diese vertraulich zu behandeln. Eine Nutzung oder Weitergabe an Dritte bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Studio Jörn Beyer.


§ 3 Leistungsumfang


(1) Studio Jörn Beyer erbringt die vereinbarten Leistungen auf Grundlage der vor Auftragserteilung mitgeteilten Anforderungen und Vorgaben des Kunden. Soweit ein Re-Briefing, Pflichtenheft, Konzept oder eine sonstige Leistungsbeschreibung auf Grundlage dieser Anforderungen erstellt wurde, bildet diese die Grundlage der zu erbringenden Leistungen.

(2) Von Studio Jörn Beyer erstellte Leistungsbeschreibungen und Protokolle gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb einer Arbeitswoche nach Zugang Änderungswünsche oder Anmerkungen schriftlich oder in Textform mitteilt.

(3) Hinsichtlich der gestalterischen und künstlerischen Ausarbeitung und Umsetzung hat Studio Jörn Beyer im Rahmen der Vorgaben des Kunden Gestaltungsfreiheit. Soweit nicht anders vereinbart, bestehen die Leistungen in der Regel aus einer Konzeptions-, Entwurfs- und Umsetzungsphase. Nach Abschluss jeder Phase bilden deren Ergebnisse die Grundlage für die nächste Phase. Soweit der Kunde die Ergebnisse einer Phase freigibt oder abnimmt, können hiervon abweichende oder zusätzliche Anforderungen in einer nachfolgenden Phase nur gegen gesonderte Vergütung beansprucht werden.

(4) Studio Jörn Beyer ist berechtigt, zur Leistungserbringung Subunternehmer einzuschalten. Dies gilt insbesondere für Leistungen im Bereich der Frontend- und Backendentwicklung, die durch qualifizierte Entwicklungspartner erbracht werden. Studio Jörn Beyer bleibt gegenüber dem Kunden in jedem Fall für die ordnungsgemäße Erbringung der Gesamtleistung verantwortlich.

(5) Aufgrund gesonderter Absprache können Fremdleistungen von Zulieferern oder Subunternehmern von Studio Jörn Beyer im Namen und auf Rechnung des Kunden vergeben werden. Soweit genehmigte Leistungen dieser Dritten von Studio Jörn Beyer im Namen des Kunden vergeben werden, stellt der Kunde Studio Jörn Beyer von sämtlichen hieraus entstehenden Verbindlichkeiten frei.

(6) Die Herausgabe von Quellcodes, Masterdateien oder Rohdaten der Leistungen von Studio Jörn Beyer ist nicht Bestandteil des vereinbarten Leistungsumfangs, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Gleiches gilt für die Dokumentation von Entwicklungen, insbesondere von Programmierungen.

(7) Soweit die Pflege einer Website durch Studio Jörn Beyer vereinbart wurde, wird hierunter die Aktualisierung von Inhalten durch Einstellung bzw. Austausch von beigestellten Materialien sowie die Beseitigung von Funktionsstörungen verstanden. Updates der verwendeten Software sowie Änderungen oder Weiterentwicklungen der Grundstruktur oder Funktionalitäten der Website bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Die Pflege wird, sofern nicht anders vereinbart, nach Aufwand zu den aktuellen Stundensätzen von Studio Jörn Beyer vergütet.

(8) Der Einsatz von Werkzeugen oder Systemen der Künstlichen Intelligenz („KI-Systeme“) im Rahmen der Leistungserbringung durch Studio Jörn Beyer begründet keinen Anspruch des Kunden auf Herausgabe, Zugang oder Übertragung dieser Systeme oder der darin verwendeten Daten und Modelle.


§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden


(1) Soweit zur Leistungserbringung notwendig, wird der Kunde Unternehmens- und Produktinformationen, Daten, Texte, Fotos, Filme und sonstige Materialien und Informationen (zusammenfassend: „Inhalte“) unentgeltlich und fristgerecht zur Verfügung stellen. Die Inhalte sind unter Einräumung sämtlicher erforderlicher Nutzungsrechte und Einwilligungen zu liefern. Der Kunde steht für die Vollständigkeit und Fehlerfreiheit der überlassenen Inhalte ein; eine Prüfungspflicht von Studio Jörn Beyer besteht nicht.

(2) Soweit Leistungen, Produkte oder Mitwirkende vom Kunden beigestellt werden müssen, damit Studio Jörn Beyer seine vereinbarten Leistungsverpflichtungen erfüllen kann, ist der Kunde für die vollständige und rechtzeitige Beistellung verantwortlich und trägt die damit verbundenen Kosten.

(3) Der Kunde ist zur angemessenen Mitwirkung bei der Leistungserbringung verpflichtet, insbesondere bei der Konzeption und Umsetzung. Beanstandungen und Änderungswünsche sind Studio Jörn Beyer unverzüglich mitzuteilen. Soweit eine von Studio Jörn Beyer unter Fristsetzung angeforderte Freigabe oder Abnahme nicht innerhalb einer angemessenen Frist erfolgt oder innerhalb dieser Frist unter Angabe eines Mangels verweigert wird, gilt die Freigabe bzw. Abnahme als erteilt.

(4) Sofern zur Leistungserbringung erforderlich, wird der Kunde technische Spezifikationen seiner IT-Systeme sowie erforderliche Schnittstelleninformationen und Zugangsdaten rechtzeitig bereitstellen.

(5) Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so kann Studio Jörn Beyer pro Werktag der Verzögerung 0,15 % der Gesamtnettovergütung für den Auftrag, insgesamt maximal jedoch 5 % der Gesamtnettovergütung, als pauschalierte Entschädigung verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten. Darüberhinausgehende Ersatzansprüche bleiben unberührt.

(6) Ist der Kunde zur Verwendung der Studio Jörn Beyer überlassenen Inhalte nicht berechtigt, stellt er Studio Jörn Beyer von allen Ansprüchen Dritter vollständig frei und erstattet Studio Jörn Beyer die entsprechenden Kosten der Rechtsverteidigung sowie behördlich festgesetzte Bußgelder.

(7) Der Kunde teilt Studio Jörn Beyer vor Beginn des Auftrags das verfügbare Budget mit, das bei Planung und Durchführung nicht überschritten werden soll. Nennt der Kunde keine Budgetobergrenze, hat er die dadurch verursachten Mehrkosten zu tragen.


§ 5 Kündigung, Stornokosten


(1) Kündigt der Kunde einen werkvertraglichen Auftrag vorzeitig oder annulliert diesen ohne wichtigen Grund, kann Studio Jörn Beyer die Vergütung gemäß § 648 Satz 2 BGB beanspruchen. In jedem Fall kann Studio Jörn Beyer die vereinbarte Vergütung für die bereits erbrachten Leistungen verlangen. Für noch nicht erbrachte Leistungen kann Studio Jörn Beyer mindestens 10 % der hierfür vereinbarten Vergütung beanspruchen; dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Betrages vorbehalten.

(2) Im Fall der vorzeitigen Beendigung eines Auftrags ist der Kunde verpflichtet, diejenigen Kosten von Drittdienstleistern zu erstatten, die aufgrund freigegebener Fremdkosten von Studio Jörn Beyer beauftragt wurden und nach vorzeitiger Beendigung gegenüber Studio Jörn Beyer geltend gemacht werden.

(3) Eine auf bestimmte Dauer angelegte Leistungsvereinbarung mit monatlicher Vergütung, die auch in einem monatlichen Retainer bestehen kann, kann von jeder Partei ordentlich mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Monatsende schriftlich gekündigt werden, sofern keine kürzere Frist vereinbart ist. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.


§ 6 Termine, Fertigstellungsfristen, Abnahme


(1) Termine und Fertigstellungsfristen sind unverbindlich, sofern Studio Jörn Beyer diese nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt hat.

(2) Termine und Fertigstellungsfristen verlängern sich bei Verzögerungen durch höhere Gewalt oder andere von Studio Jörn Beyer nicht zu vertretende Ereignisse um die Dauer der Verzögerung. Der Kunde wird in diesem Fall benachrichtigt.

(3) Alle Leistungsfristen und Termine sind nur verbindlich, wenn sämtliche Unterlagen, Informationen und Erklärungen, insbesondere Freigaberklärungen des Kunden, rechtzeitig, vollständig und lesbar bei Studio Jörn Beyer eingegangen sind. Für Terminverzögerungen infolge verspätet oder unvollständig eingereichter Kundenunterlagen, Änderungswünsche des Kunden oder Erweiterungen des Auftragsumfangs trägt Studio Jörn Beyer keine Verantwortung.

(4) Für die Dauer der Prüfung von Entwürfen, Konzeptionen, Programmierungen und vergleichbaren Leistungen durch den Kunden ist die Leistungsfrist unterbrochen, und zwar ab dem Tag der Übermittlung an den Kunden bis zum Eingang einer Stellungnahme bei Studio Jörn Beyer. Mit Prüfung und Genehmigung der Entwürfe übernimmt der Kunde die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text.

(5) Erfordern die präsentierten und/oder gelieferten Leistungen und Werke eine Abnahme durch den Kunden, so hat der Kunde diese, soweit nicht wesentliche Mängel vorliegen, unverzüglich abzunehmen. Eine Ingebrauchnahme oder Nutzung der gelieferten Arbeiten und Werke stellt eine rechtsverbindliche Abnahme dar.


§ 7 Änderungsverlangen (Change Request), Autorenkorrekturen


(1) Verlangt der Kunde während der Auftragsdurchführung abweichend vom vereinbarten Leistungsumfang zusätzliche Leistungen, die Auswirkungen auf Vergütung und/oder Termine haben („Change Request“), und sind diese Leistungen für Studio Jörn Beyer zumutbar, wird Studio Jörn Beyer ein Änderungsangebot unterbreiten. Der Kunde muss über das Änderungsangebot innerhalb von fünf (5) Werktagen entscheiden. Bei Nichteinigung wird die ursprünglich vereinbarte Leistung weiter erbracht.

(2) Soweit weitergehende Leistungen von Studio Jörn Beyer auf Aufforderung des Kunden erbracht werden, ohne dass eine vertragliche Verpflichtung oder ein vereinbarter Change Request vorliegt, werden diese Leistungen auf Basis der vereinbarten bzw. aktuellen Tages- oder Stundensätze nach Aufwand abgerechnet.

(3) Korrekturen von Leistungen und Werken auf Anforderung des Kunden, die keine von Studio Jörn Beyer zu vertretende Mängelbeseitigung oder Nachertüllung darstellen („Autorenkorrekturen“), sind gesondert zu vergüten. Sofern nicht ausdrücklich im Leistungsumfang enthalten, werden Autorenkorrekturen nach Aufwand auf Basis der vereinbarten bzw. aktuellen Tages- oder Stundensätze erbracht und abgerechnet.


§ 8 Vergütung, Retainer, Kalkulationsrisiko


(1) Die Angebotspreise von Studio Jörn Beyer gelten netto, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Verändert sich ein vereinbarter Wechselkurs während der Vertragsdurchführung um mehr als ein Prozent (1 %), kann Studio Jörn Beyer die eigene Vergütung entsprechend anpassen.

(2) Die Vergütung von Studio Jörn Beyer richtet sich nach Art und Umfang der Leistungen, wie sie im Kostenvoranschlag oder der Auftragsvereinbarung beschrieben sind. Soweit keine Vergütung ausdrücklich vereinbart wurde, erfolgt die Abrechnung nach Aufwand zu den jeweils aktuellen Stundensätzen. Soweit der Gesamtpreis eines Kostenvoranschlags um mehr als fünfzehn Prozent (15 %) überschritten wird, hat Studio Jörn Beyer dies dem Kunden unverzüglich anzuzeigen.

(3) Haben die Parteien eine monatliche Basisvergütung („Retainer“) vereinbart, ist diese vorfällig zum ersten Werktag eines Monats zu zahlen. Tatsächlich in Anspruch genommene Leistungen werden mit dem Retainer im Monat der Inanspruchnahme verrechnet. Nicht in Anspruch genommene Leistungskontingente werden weder erstattet noch auf den Folgemonat übertragen. Übersteigen die erbrachten Leistungen in einem Monat den vereinbarten Retainer, werden diese gesondert abgerechnet und sind gesondert zu zahlen.

(4) Soweit nicht anders vereinbart, sind in der Vergütung die Leistungserbringung sowie die Einräumung der vereinbarten Nutzungsrechte enthalten. Die Nutzungsvergütung für kostenpflichtige Werke Dritter (z. B. Musik, Lizenzmaterial) ist gesondert zu vergüten.

(5) Reise- und Nebenkosten sowie Spesen werden gesondert abgerechnet und auf Anforderung des Kunden belegt.

(6) Verursacht der Kunde durch nachträgliche Vertragsänderungen oder -ergänzungen höhere Kosten als geplant (z. B. für Produktion, Versand, Logistik), werden diese dem Kunden weiterberechnet. Dies gilt auch, wenn durch die Änderungen eine vereinbarte Budgetobergrenze überschritten wird.


§ 9 Zahlungsbedingungen


(1) Rechnungen sind, sofern sich aus dem Kostenvoranschlag oder der Auftragsvereinbarung nichts anderes ergibt, netto (ohne Abzug) innerhalb von vierzehn (14) Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Der Abzug von Skonto bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

(2) Nach Beauftragung kann Studio Jörn Beyer einen angemessenen Vorschuss von mindestens dreiund­dreißig Prozent (33 %) der vereinbarten Vergütung anfordern. Ist der Kunde mit der Zahlung einer Abschlags- oder Zwischenrechnung mehr als zehn (10) Tage in Verzug, kann Studio Jörn Beyer vom Vertrag zurücktreten oder diesen kündigen.

(3) Soweit eine Vergütung nach Aufwand vereinbart wurde, werden die erbrachten Stunden am jeweiligen Monatsende unter Vorlage einer Leistungsübersicht abgerechnet. Bei Aufträgen mit Pauschalvergütung über mehr als einen Monat gelten, sofern nichts anderes vereinbart ist, folgende Zahlungsbedingungen: ein Drittel bei Auftragserteilung, ein Drittel bei Präsentation der ersten Leistungsergebnisse, ein Drittel bei Abnahme oder Fertigstellung.

(4) Studio Jörn Beyer ist berechtigt, für in sich abgeschlossene Teile eines Auftrags Zwischenrechnungen zu erstellen.

(5) Nach Auftragsausführung und, soweit erforderlich, Abnahme erstellt Studio Jörn Beyer eine Schlussrechnung, die sämtliche Leistungen, Auslagen, Kosten und geleistete Abschlagszahlungen ausweist. Die Schlussrechnung ist sofort ohne Abzug fällig.

(6) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenanspüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Studio Jörn Beyer anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.


§ 10 Zugangsdaten


(1) Soweit die Leistungen die Einrichtung, Pflege oder das Content Management von Kommunikationskanälen des Kunden (Social Media, Websites, Apps, Plattformen usw.) oder die Nutzung von IT-Systemen oder Cloud-Diensten des Kunden umfassen, wird der Kunde Studio Jörn Beyer die entsprechenden Administratorenzugänge oder Zugangsdaten zur Verfügung stellen.

(2) Art und Umfang der Nutzung der Zugangsdaten und Systeme durch Studio Jörn Beyer werden vertraglich vereinbart. Studio Jörn Beyer verwendet die Zugangsdaten ausschließlich zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten.

(3) Der Kunde kann jederzeit Art und Umfang der Nutzung der Systeme durch Studio Jörn Beyer erweitern, beschränken oder den Zugang ganz untersagen. Hieraus resultierende Einschränkungen der Leistungserbringung führen nicht zu Ansprüchen des Kunden auf Ausschluss oder Minderung der vereinbarten Vergütung.

(4) Studio Jörn Beyer behandelt alle Zugangsdaten streng vertraulich und gibt diese nicht an unbefugte Dritte weiter. Beide Parteien informieren sich unverzüglich, wenn Zugangsdaten kompromittiert wurden oder in den Besitz unbefugter Dritter gelangt sind.

(5) Nach Beendigung der Vertragsbeziehung oder auf Anforderung des Kunden löscht Studio Jörn Beyer sämtliche Zugangsdaten des Kunden zu den jeweiligen Kanälen unwiderruflich.


§ 11 Aufbewahrung, Projektunterlagen


(1) Nach Abschluss oder Beendigung eines Projekts gibt Studio Jörn Beyer vom Kunden überlassene Unterlagen und Inhalte auf Anforderung heraus. Nach sechs (6) Monaten ist Studio Jörn Beyer berechtigt, diese zu löschen oder zu vernichten. Eine längere Aufbewahrungspflicht besteht nicht. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten sowie Vereinbarungen über die Verarbeitung personenbezogener Daten bleiben unberührt.

(2) Studio Jörn Beyer ist berechtigt, Konzeptionen, Entwürfe und Leistungsergebnisse eines Auftrags zur internen Qualitätssicherung und Weiterentwicklung zu verwenden, soweit dabei keine Vertraulichkeitsverpflichtungen verletzt werden und personenbezogene Daten nur in strikt anonymisierter Form genutzt werden.


§ 12 Urheberrechte, Nutzungsrechte


(1) An den Konzeptionen, gestalterischen Leistungen (inkl. Entwürfe), Softwareentwicklungen, Websites, Animationen und sonstigen kreativen Leistungen von Studio Jörn Beyer (nachfolgend „Werke“) werden die Nutzungsrechte, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, dem Kunden erst nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung eingeräumt.

(2) Soweit nicht schriftlich anders vereinbart, wird dem Kunden an den Werken ein einfaches, nicht-exklusives, zeitlich und räumlich unbegrenztes Nutzungsrecht zur Verwendung für den vereinbarten Zweck eingeräumt. Die Nutzungsrechte können nicht ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung und entsprechende Vergütung an Dritte weitergegeben oder unterlizenziert werden.

(3) Ist ausdrücklich und schriftlich eine exklusive Nutzungsrechtseinräumung vereinbart worden, bezieht sich diese nur auf die individuell für den Kunden entwickelten und geschaffenen Werke. Auf allgemeine Konzepte, Gestaltungen, Programmierungen oder bei Studio Jörn Beyer vorbestehende Werke, die in den Leistungen genutzt werden, erstreckt sich diese Exklusivität nicht. Soweit erforderlich, wird dem Kunden ein einfaches Nutzungsrecht an diesen vorbestehenden Werken eingeräumt.

(4) Die Herausgabe von Quellcodes bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und zusätzlichen Vergütung, sofern dies nicht die vereinbarte Hauptleistung ist.

(5) Werke dürfen ohne die ausdrückliche Einwilligung von Studio Jörn Beyer nicht verändert oder in sonstiger Weise bearbeitet werden.

(6) Der Kunde ist verpflichtet, bei der Nutzung der Werke Studio Jörn Beyer als Urheber zu benennen, sofern dies branchüblich ist.

(7) Bei schuldhafter Verletzung der Rechte von Studio Jörn Beyer durch Nutzung der Werke über die eingeräumten Nutzungsrechte hinaus, ist der Kunde zur Zahlung einer von Studio Jörn Beyer nach billigem Ermessen festgesetzten Vertragsstrafe verpflichtet. Im Streitfall ist die Vertragsstrafe durch das zuständige Gericht zu überprüfen. Weitergehende Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche bleiben unberührt.

(8) Studio Jörn Beyer ist berechtigt, die von ihr geschaffenen Werke und Leistungen für eigene Werbezwecke und als Referenz zu verwenden sowie die Tätigkeit für den Kunden unter Nutzung seines Logos in eigenen Marketingmaterialien zu erwähnen.


§ 13 Open Source, Werke Dritter


(1) Sofern im Rahmen der Leistungen von Studio Jörn Beyer Open-Source-Software verwendet wird, richtet sich die Nutzungsbefugnis ausschließlich nach den jeweils geltenden Lizenzbestimmungen für diese Software. Der Kunde ist verpflichtet, diese Lizenzbestimmungen einzuhalten.

(2) Soweit lizenzfreie Werke von Drittanbietern (z. B. Fotos, Grafiken, 3D-Animationen) in den Leistungen verwendet werden, werden die Nutzungsrechte entsprechend den Lizenzbestimmungen der jeweiligen Anbieter eingeräumt. Studio Jörn Beyer wird den Kunden auf die Verwendung solcher Werke hinweisen.

(3) Soweit lizenzpflichtige geschützte Werke Dritter (z. B. Musik, Software, Filme, Designs) oder Models und Darsteller in den Leistungsergebnissen genutzt werden, werden die von Studio Jörn Beyer erworbenen Nutzungsrechte auf den Kunden übertragen, soweit dies vereinbart ist. Diese Rechte sind in der Regel zeitlich, räumlich und zweckgebunden begrenzt. Studio Jörn Beyer ist für das weitere Rechtemanagement nicht verantwortlich. Nach Ablauf der Lizenz hat der Kunde die Nutzung eigenverantwortlich einzustellen und die Werke aus allen Kanälen zu entfernen.

(4) Soweit Studio Jörn Beyer Leistungsergebnisse unter Nutzung von KI-Systemen Dritter erzeugt, weist Studio Jörn Beyer darauf hin, dass diese Ergebnisse ggf. nicht schutzfähig sind und von Dritten genutzt oder nachgeahmt werden können. Der Kunde wird über den Einsatz von KI-Systemen informiert.


§ 14 Gewährleistung


(1) Soweit die Leistungen von Studio Jörn Beyer ausschließlich in der Beratung des Kunden bestehen, ist der Kunde für die Nutzung und Umsetzung der Beratungsergebnisse selbst verantwortlich. Studio Jörn Beyer gewährleistet nicht den Erfolg seiner Beratungsleistungen.

(2) Der Kunde hat gelieferte Leistungsergebnisse unverzüglich zu prüfen und erkennbare Mängel sofort, versteckte Mängel unverzüglich nach deren Entdeckung, schriftlich oder in Textform zu rügen. Bei nicht rechtzeitiger Rüge gilt die Leistung als genehmigt.

(3) Soweit ein von Studio Jörn Beyer zu vertretender Mangel vorliegt, ist Studio Jörn Beyer wahlweise zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung zweimal fehl, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine angemessene Vergütungsminderung zu verlangen.

(4) Die Gewährleistungsfrist bei Kauf-, Werk- oder Werklieferungsverträgen gegenüber Unternehmern beträgt zwölf (12) Monate ab Lieferung bzw. Abnahme der Leistung.

(5) Studio Jörn Beyer gewährleistet nicht die Schutz- und Eintragungsfähigkeit seiner Leistungen und Werke.

(6) Für vom Kunden gelieferte Inhalte und Werke sowie beigestellte Leistungen, Produkte und Mitwirkende und deren Verwertung steht Studio Jörn Beyer nicht ein.


§ 15 Haftung


(1) Die Haftung von Studio Jörn Beyer für die Verletzung von Schutzrechten Dritter ist ausgeschlossen, wenn (i) geltend gemachte Schutzrechte für Studio Jörn Beyer nicht erkennbar waren, (ii) die Leistungen nicht gemäß dem vereinbarten Zweck genutzt werden, (iii) die Schutzrechtsverletzung durch eine vom Kunden oder Dritten vorgenommene Änderung verursacht wurde oder (iv) Leistungsergebnisse unter Einsatz von KI-Systemen Dritter in Abstimmung mit dem Kunden erzeugt wurden.

(2) Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und sachgerechter Anfertigung von Sicherungskopien entstanden wäre.

(3) Studio Jörn Beyer legt dem Kunden die erstellten Entwürfe und Vorlagen zur Prüfung der inhaltlichen Richtigkeit vor. Mit Freigabe dieser Entwürfe übernimmt der Kunde die alleinige Verantwortung für die Richtigkeit der enthaltenen Angaben.

(4) Im Übrigen haftet Studio Jörn Beyer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit unbeschränkt.

(5) Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögenschäden haftet Studio Jörn Beyer nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Die Haftung ist in diesem Fall auf die Höhe der vereinbarten Vergütung begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

(6) Soweit die Haftung von Studio Jörn Beyer ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.


§ 16 Datenschutz


(1) Soweit Studio Jörn Beyer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO ab.

(2) Soweit der Kunde Studio Jörn Beyer personenbezogene Daten für die Leistungserbringung zur Verfügung stellt, gewährleistet der Kunde, dass diese Daten rechtmäßig genutzt werden dürfen bzw. die erforderlichen Einwilligungen der betroffenen Personen vorliegen.

(3) Der Kunde kann jederzeit die Herausgabe der von ihm bereitgestellten oder von Studio Jörn Beyer gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen. Spätestens nach Ende der Geschäftsbeziehung gibt Studio Jörn Beyer diese Daten an den Kunden heraus und löscht sie von den eigenen Systemen.


§ 17 Geheimhaltung


(1) Der Kunde ist verpflichtet, über sämtliche ihm bekanntwordenden vertraulichen Informationen von Studio Jörn Beyer (d. h. geschäftliche, betriebliche und technische Kenntnisse und Informationen mit tatsächlichem oder potenziellem wirtschaftlichem Wert, die Gegenstand angemessener Geheimhaltungsmaßnahmen sind) gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren, diese nicht weiterzugeben und nicht für eigene Zwecke zu nutzen. Diese Pflicht gilt über das Vertragsende hinaus.

(2) Der Kunde stellt sicher, dass eine entsprechende Geheimhaltungsverpflichtung mit seinen Mitarbeitern, Erfüllungsgehilfen und beauftragten Dritten vereinbart wird.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, Unterlagen und Daten mit vertraulichen Informationen sicher aufzubewahren und vor unbefugtem Zugriff zu schützen.

(4) Auf Aufforderung von Studio Jörn Beyer gibt der Kunde sämtliche überlassenen, vertrauliche Informationen enthaltenden Unterlagen unverzüglich zurück oder vernichtet diese. Digital gespeicherte vertrauliche Informationen sind zu löschen und die Löschung gegenüber Studio Jörn Beyer zu bestätigen, sofern keine gesetzliche Archivierungspflicht besteht.


§ 18 Schlussbestimmungen


(1) Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen den Parteien ist Düsseldorf. Studio Jörn Beyer ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an jedem anderen zulässigen Gerichtsstand zu verklagen.

(2) Erfüllungsort für die Leistungen von Studio Jörn Beyer ist Düsseldorf. Studio Jörn Beyer ist berechtigt, die Arbeiten vollständig an einem anderen Ort zu erbringen und nur die Leistungsergebnisse am Erfüllungsort zu übergeben.

(3) Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Studio Jörn Beyer und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln. Die unwirksame Klausel ist durch eine wirksame Klausel zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinngehalt der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.